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von Wolfgang Wiedenhöfer

Anfang des 17. Jahrhunderts begann die im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden von 1555 ausgehandelte Einigung zwischen den Konfessionen im Heiligen Römischen Reich aus dem Gleichgewicht zu geraten. Die Situation eskalierte. In den Jahren 1606/07 kam es zu ersten militärischen Auseinadersetzungen zwischen dem katholischen Kaiser Maximilian und den protestantischen freien Reichsstädten im süddeutschen/schwäbischen Raum. Der Versuch einer Schlichtung beim Regensburger Reichstag Anfang 1608 scheiterte.

Daraufhin schlossen sich im Frühjahr 1608 in Auhausen (heute Landkreis Donau-Ries, Bayern) 17 protestantische Reichsstädte und acht protestantische Fürsten zur sogen. "Protestantischen Union von Auhausen" zusammen, unter ihnen auch der württembergische Herzog Johann Friedrich. In den folgenden Jahren stießen weitere Reichsterritorien und -städte dazu. Auf katholischer Seite erfolgte als Reaktion 1609 die Gründung der "Katholischen Liga" unter Maximilian von Bayern.

Herzog Johann Friedrichs ambitionierte Bemühungen, als führender Kopf der Union den mehr als zerbrechlichen Frieden im Reich zu erhalten, schienen Anfangs erfolgreich. Aber schon bald entzogen Frankreich, England und weitere massgebliche Staaten und Territorien der protestantischen Sache ihre Unterstützung, was zu einem Kräfteungleichgewicht und zu immer wieder aufflammenden Konflikten führte. Die aussenpolitische Linie des Herzogs mit dem Versuch, Württemberg durch Neutralität aus den Wirren des heraufziehenden großen europäischen Krieges herauszuhalten, war somit nicht länger durchzusetzen.

Die protestantische Union zerbrach schon 1620/21, eine zaghafte Annäherung an die katholische Liga im "Ulmer Vertrag" von 1620 brachte keine nachhaltige Schlichtung. Bereits 1622 kam es zu neuerlichen Kämpfen, der Weg führte direkt in die große Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges, der weite Teile Europas verwüsten sollte.

Der Vertragstext der Protestantischen Union von Auhausen (14. Mai 1608):

Die Union (Verain) zwischen der Pfalz, Bayreuth-Brandenburg, Württemberg, Ansbach und Baden, gegründet in Auhausen.

Angesichts der dringenden Notwendigkeit haben wir, die unterzeichneten Stände und Vertreter des heiligen Reiches, weit weniger zur Schwächung als viel mehr zur Stärkung und Aufrechterhaltung des Friedens und der Einheit im heiligen Reich, wie einweihen und in den ergebenen Zuständen des Reiches der deutschen Nation, unseres geliebten Vaterlands, um das allgemeine Wohl, unser Land und Leute vorzurücken und auch jene Zustände, die in der Zukunft uns zum weiteren Frieden, zum Auftrag und zum Schutz im Namen des Gottes des Allmächtigen verbinden, ein und freundliche und vertrauliche ganz erreicht die anwesende Vereinbarung, die wir aufgrund dieses Buchstaben bestätigen, wie folgt:

1. Daß jedes Mitglied gutgläubig mit dem Auftrag und ihre Erben, Land und Leute hält und daß niemand an jedem möglichem anderen Bündnis teilnehmen; auch, daß kein Zustand, Jurisdiktion, Gegend oder Themen Gesetze der imperialen Beschaffenheit beschädigen, kämpfen oder in jedem Hinsichtschaden ein anderer Zustand noch brechen noch geben Sie Hilfsmittel in jeder möglicher Weise, wenn solch ein Bruch auftritt;

2. Daß wir und alle unsere Erben, die in diesem Anschluß sind, eine geheime Korrespondenz effektiv halten, um uns über alle gefährlichen und beleidigenden Angelegenheiten zu informieren, welches jeder des anderen Erben, Land und Leute und zu diesem Zweck jeder bedrohen kann, hält im guten Kontakt miteinander.

3. Wann immer wichtige Angelegenheiten entstehen, die das Wohl von uns alles betreffen, helfen sich wir und unsere Erben, denn die Dauer dieser Union mit zuverlässigem Rat, um jedes unversehrt in seinem Zustand und in Gegend soweit wie möglich zu unterstützen...

4. Er ist unser Wunsch, den in den Angelegenheiten hinsichtlich sind der Freiheiten und der hohen Jurisdiktionen der deutschen Wähler und der Zustände, als auch der protestierenden [der Beschwerden Zustände Evangelische], werden dargestellt und betätigt wie an der letzten imperialen Versammlung hinsichtlich ist der Verletzungen jener selbstgleichen Rechte, -Freiheiten und Gesetze des Reiches dargestellt, diese Al an den folgenden imperialen und imperialen Kreisen, und nicht bloß link zur geheimen Korrespondenz mit einander. Wir auch stimmen Versuch und beeinflussen andere protestierende Zustände [d.h. Sachsen] in Richtung zu einem Verständnis mit uns zu.

5. Wir stimmen auch darin überein, daß dieser geheime Anschluß nicht unseren Widerspruch in einigen Punkten der Religion beeinflußt, aber daß ungeachtet dieser, wir damit einverstanden sind, sich zu stützen haben. Kein Mitglied soll einen Angriff auf irgendeinem anderem in den Büchern oder durch die Kanzel erlauben noch gibt Ursache für jeden möglichen Bruch des Friedens, während gleichzeitig, unberührt der kirchlichen Rechte des Streitgesprächs lassend, das Wort des Gottes zu bestätigen.

6. Wenn eins oder anderes von uns... angegriffen wird, kommen die restlichen Mitglieder der Union sofort zu seinem Hilfsmittel mit allen Kräften der Union, während Notwendigkeit verlangen kann, und wie im ausführlichen Argument dargelegt...

Sollte irgend ein Mitglied der Union zukünftig erben oder sein Territorium vergrößern, so ist für das neue Land und Bevölkerung ein Beitrag im Verhältnis, der zum Bundessteuerzeitplan [Reichmatricul] proportional ist entsprechend den Notwendigkeiten des Fiskus [Cassa] der Union.

Abb: Gründungsurkunde der protestantischen Union vom 14. Mai 1608, heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv

Weiterführende Literatur:

Harald Schukraft: Kleine Geschichte des Hauses Württemberg. Silberburg Verlag Tübingen (2. Aufl. 2007)

Dietmar Pieper und Johannes Saltzwedel (Hg,): Der Dreissigjährige Krieg. Deutsche Verlags-Anstalt Münhen (2012)

Abbildung oben: Das Amt Waiblingen in einem um 1600 vermutlich von Heinrich Schickhardt angelegten Atlas der Ämter des Herzogtums Württemberg (Ausschnitt); HStAS N 1 Nr. 70 Bl. 8